Für die Anpassung der Kleinkläranlagen an den Stand der Technik können erst wieder ab Januar 2019 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 13.08.2018 gestellt werden.
Was wird gefördert?
Nachrüstung einer bestehen Kleinkläranlage
(Einzel- oder Gruppenlösung) mit einer biologischen Stufe oder
Ersatzneubau einer Anlage
(Einzel- oder Gruppenlösung)
Was wird nicht gefördert?
abwassertechnische Erschließung von Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz sowie Wochenend- und Bungalowsiedlungen, die baurechtlich nicht zum Wohnen geeignet sind
abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken (z.B. Neubau eines EFH)
Was kann beantragt werden?
Darlehen (nicht für Gruppenlösungen)
oder Zuschuss
Wer wird gefördert?
Bauherren (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) von Kleinkläranlagen, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlagen sind
Mehrere Eigentümer/ Erbbauberechtigte eines Grundstückes (private oder sonstige Bauherren) müssen gemeinsam den Antrag stellen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Kleinkläranlage muss auf einem Grundstück errichtet werden, dass nach ABK
a) dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal angeschlossen wird
Der ZAL muss für dieses Grundstück von der Abwasserbeseitigungspflicht befreit sein und die zuständige Untere Wasserbehörde hat die Einleitung des Abwassers aus der Kleinkläranlage (Einzel- oder Gruppenlösung) in ein Gewässer/ in den Untergrund erlaubt (wasserrechtliche Erlaubnis)
b) bereits an einen Kanal angeschlossen ist, es jedoch nie vorgesehen ist, den Kanal an eine kommunale Kläranlage (Zentralkläranlage) anzuschließen
Der ZAL muss dem Bauvorhaben (Ersatzneubau oder Nachrüstung einer Einzel- oder Gruppenlösung) zustimmen und die Genehmigung für die Einleitung in den kommunalen Kanal erteilen (Einleitgenehmigung)
Mindestausbaugröße für 4 EW
Ersatzneubau:
geplante Anlage muss über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt verfügen.
Nachrüstung:
geplanter Nachrüstsatz muss Übereinstimmung mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung haben (Erklärung der zu beauftragten Fachfirma)
Direkteinleiter:
gültige wasserrechtliche Erlaubnis mit Sanierungsanordnung durch die Untere Wasserbehörde muss vorliegen
Indirekteinleiter:
Genehmigung des Abwasserbeseitigungspflichtigen (ZAL) zur Einleitung in einen öffentlichen Kanal
muss vorliegen
Die ordnungsgemäße Errichtung der KKA muss durch ein Protokoll der Erstkontrolle des Abwasser-
beseitigungspflichtigen (ZAL) bestätigt sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Darlehen:
(nur für Einzelvorhaben)
Höhe: mind. 2.000 € - max. 25.000 €
Laufzeit: 6 Jahre ab Tilgungsbeginn
Zinssatz: 1,99 p.a. bis auf weiteres nominal über die gesamte Darlehenslaufzeit
Zuschuss
a) Grundförderung
1. Ersatzneubau: 2.500 € für 4 EW + 250 € je weiteren anzuschließenden Einwohner
2. Nachrüstung: 1.250 € für 4 EW + 125 € je weiteren anzuschließenden Einwohner
b) Zusatzförderung (bei weitergehender Reinigungsleistung – nur wenn durch Behörde gefordert!)
500 € (für 4 EW) + 75 € je weiteren anzuschließenden Einwohner
Bei Gruppen-Kleinkläranlagen zusätzlich 250 € je lfd. m Schmutzwasserkanal im öffentlichen Raum von
den Grundstücksgrenzen bis zur Kleinkläranlage.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist beim zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen (ZAL) zu stellen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Abgabe des Antrages beim ZAL nur bei Vollständigkeit, d.h. Antragsvordruck mit allen zusätzlichen Unterlagen wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde oder Einleitgenehmigung vom ZAL sowie Vertrag bei einer Gruppenlösung – Anlage 6)
Antragsprüfung durch ZAL und bei Förderfähigkeit Weiterleitung an Thüringer Aufbaubank (TAB) – über Weiterleitung wird schriftlich informiert
Wann kann mit dem Vorhaben begonnen werden?
sofern eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung durch die TAB erfolgt ist, erteilt diese eine Zustimmung zum Bau der KKA
wichtig: Diese Zustimmung stellt keine Fördermittelzusage dar, d.h. das Bauvorhaben erfolgt auf eigenes
Finanzrisiko
Welche Besonderheiten gibt es bei der Beantragung eines Darlehens?
neben den grundsätzlichen Fördervoraussetzungen müssen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit das Formular „vertrauliche Selbstauskunft “ sowie die Auskunft der kontoführenden (Haus)bank benötigt
wichtig: bitte diese Formulare in einem gesonderten verschlossenen Umschlag dem Antrag beifügen
Legitimation gegenüber der TAB
1. bei der kontoführenden (Haus)bank – Formular „Legitimationsprüfung“
2. im Kundencenter der TAB – Kundencenter finden unter www.aufbaubank.de
Wann können die Fördermittel abgerufen werden?
vorliegen Protokoll Erstkontrolle Kleinkläranlage (wird vom ZAL erstellt)
Kopie aller Rechnungsbelege (Rechnungen müssen noch nicht bezahlt worden sein
Wie erhalte ich das Protokoll der Erstkontrolle?
Der Bauherr hat zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage dem ZAL schriftlich die beabsichtigte Inbetriebnahme anzuzeigen. Daraufhin wird ein Termin zur Erstkontrolle vereinbart.
Der Betreiber der KKA hat bei der Erstkontrolle folgende Nachweise einzureichen:
Kopie Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb (siehe DWA-Zertifizierungsliste )-
bei Ersatzneubau: Kopie der bauaufsichtlichen Zulassung der Anlage bei Nachrüstung: Übereinstimmungserklärung mit bauaufsichtl. Zulassung
Nachweis der Dichtheit der Anlage (meist durch beauftragte Firma bestätigt)
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