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News-Ticker

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--- Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen --- Zahlungsempfänger ZAL

 

Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ab 05.10.2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie heute über eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr informieren. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene Einführung der sogenannten Empfängerüberprüfung bei allen Zahlungen im SEPA-Verfahren (einschließlich SEPA-Echtzeitüberweisungen). Ab diesem Zeitpunkt sind alle Banken verpflichtet, bei Überweisungen einen Abgleich von IBAN und Kontoinhaber vorzunehmen.

 

Damit ein reibungsloser Zahlungsverkehr weiterhin gewährleistet bleibt, ist es zwingend erforderlich, dass bei allen Zahlungen an den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land eine exakte Angabe des Kontoinhabers verwendet wird.

 

Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als ZahlungsempfängerZAL

 

Sollten Sie für die Zahlung der Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist auch in diesem Fall der Zahlungsempfänger zu korrigieren!

 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter Kundenservice – Formulare.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Merten

Werkleiter

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Veröffentlichung

Mi, 22. Oktober 2025

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