Eine ordnungsgemäße und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung für die Einwohner, das Gewerbe und die Industrie zu gewährleisten sowie eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung in den Städten und Gemeinden vorzunehmen, sind Pflichtaufgaben der Kommunen.
Da zur Erfüllung dieser Pflichtaufgaben entsprechende fachliche, insbesondere wasserwirtschaftliche Fachkenntnisse erforderlich sind, über die einzelne Gemeinden nicht immer verfügen, haben die Bürgermeister von 3 Städten und 17 Gemeinden mit ihren Ortsteilen des Landkreises Altenburger Land den Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land — ZAL — gegründet.
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich in eigener Verantwortung, aber unter staatlicher Rechtsaufsicht.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er ermächtigt, Satzungen zu er
lassen. Hierbei ist er gemäß Artikel 47, Absatz 4 der Verfassung des Freistaates Thüringen an Gesetz und Recht gebunden (Gesetzbindung der Verwaltung).