Zuschuss
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Zuschuss in Höhe von:
für Ersatzneubau: 3.000 EUR für 4 EW* + 300 EUR je weiterem EW
für Nachrüstung: 1.500 EUR für 4 EW + 150 EUR je weiterem EW
bei Gruppenkleinkläranlagen zusätzlich: 300 EUR je lfd. m Schmutzwasserkanal im öffentlichen Raum von den Grundstücksgrenzen bis zur Kleinkläranlage
*(EW = Einwohnerwerte)
Für die Beratungs- und Organisationsleistungen, die die kommunalen Aufgabenträgerin bzw. der kommunale Aufgabenträger in Verbindung mit der Förderung von Kleinkläranlagen gegenüber den privaten oder sonstigen Bauherr*innen der Anlagen erbringt, beträgt die Zuwendung an die kommunale Aufgabenträgerin bzw. den kommunalen Aufgabenträger je Anlage 150 EUR.